Nachdem Sie eine Einstufung in einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, MEDICPROOF für privat Versicherte oder eine(n) anderen unabhängige(n) Gutachter/in zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Beratung