Es gibt 5 Pflegegrade, welche auf Basis der Beurteilung von Alltagskompetenzen eines Pflegebedürftigen ermittelt werden. Es gibt 6 Module, die dazu herangezogen werden:
Modul | Beschreibung |
---|---|
Mobilität | Körperliche Beweglichkeit allgemein, z.B., ob die Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen kann oder ob sie sich selbständig im Wohnbereich fortbewegen und Treppensteigen kann. Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition halten sowie Aufstehen und Umsetzen gehören auch zum Modul Mobilität. |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Allgemein Verstehen und Reden, z.B., ob die Person sich zeitlich und räumlich orientieren kann, ob Sachverhalte verstanden werden und Personen aus dem näheren Umfeld erkannt werden, Risiken erkennen und sich an Gesprächen beteiligen, Entscheidungen im Alltagsleben treffen, elementare Bedürfnisse mitteilen sowie Aufforderungen verstehen. |
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Unter anderem nächtliche Unruhe oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, depressive Stimmung, aggressives und auch selbstschädigendes Verhalten. |
Selbstversorgung | Körperpflege, Ernährung, Selbstständiger Toilettengang, Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz |
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | Selbstständige Medikation, Blutzuckermessungen selbst durchzuführen und deuten, selbstständige Arztbesuche oder Besuche anderer therapeutische bzw. medizinischer Einrichtungen, Umgang mit Hilfsmittel wie Rollator oder Prothesen. |
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Selbstständige Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung von Veränderungen, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen/ Kontaktpflege, in die Zukunft gerichtete Planung übernehmen, sich im Alltag beschäftigen. |
Quelle: www.wohnen-im-alter.de |